Was nun, Herr Rösler?

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Diskriminierung der niedergelassenen Ärzte - ist das heute noch gerechtfertigt?

Soll es in Zukunft höhere Hürden für Innovationen in der stationären Versorgung geben oder soll der Fortschritt leichter in die ambulante Medizin kommen können?

Nur die im GBA vertretenen "Bänke"- also KBV, GKV-Spitzenverband, Krankenhausgesellschaft und Patientenvertreter - können derzeit einen Antrag auf Evaluation einer Innovation stellen. Sollen nicht auch Ärzte aus der Versorgung und Innovatoren selbst ein Antragsrecht haben?

Wie wird künftig konkret der Katalog der solidarisch abzusichernden Gesundheitsleistungen für alle definiert?

Sollen Zusatzversicherungen künftig ein größeres Gewicht bekommen - auch um den Preis, dass das Ausmaß an Absicherung in der Bevölkerung unterschiedlicher wird?

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