Mehr Qualität, mehr Geld: Bayern setzt auf diese Gleichung
"Ausgezeichnete Patientenversorgung" - so heißt ein Projekt zur Qualität in der ambulanten Versorgung, mit dem die KV Bayerns (KVB) im Sommer 2008 an den Start gegangen ist. Auf Grundlage von Paragraf 136 Absatz 4 SGB V, der seinerzeit auf Betreiben der KVB ins Gesetz aufgenommen worden ist, wurden mit den Kassen seitdem mehrere regionale Versorgungsmaßnahmen vereinbart, die sich durch eine höhere Qualität auszeichnen und für die die teilnehmenden Ärzte Vergütungszuschläge erhalten.
Ein Beispiel: Ärzte, die an etwa der Qualitätsmaßnahme Darmkrebsprävention teilnehmen, erhalten für die Beratung zum kolorektalen Karzinom (01740) 16,16 Euro, Nicht-Teilnehmer nur 8,66 Euro. Die Untersuchung auf Blut im Stuhl (01734) wird bei Teilnehmern mit 4,46 Euro vergütet. Nicht-Teilnehmer können nur 1,96 Euro abrechnen.
Insgesamt deckt das Projekt derzeit zehn Themen ab. Etwa 4500 Vertragsärzte nehmen daran teil. Für alle Fachbereiche gibt es Kriterien, die überprüft werden und an denen die Qualität gemessen werden kann. Außer der elektronischen Dokumentation gehören etwa regelmäßige Prüfungen des Fachwissens und überdurchschnittlich hohe Vorgaben bei der Qualität der Untersuchungsgeräte zu den Vorgaben.
Zusätzlich soll es künftig auch standardisierte Patientenbefragungen geben. Für die erfolgreiche Teilnahme an einer der Qualitätsmaßnahmen erhält der Arzt von der KV Gütesiegel und Zertifikat. Damit kann er die Qualität seiner Leistungen den Patienten gegenüber deutlich machen. (sto)
- Editorial
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