Der Erfolg der Rabattverträge wird der Politik unheimlich

Rabattverträge setzen ihren Siegeszug im Generikamarkt fort. Es sei denn, der neuen Regierung ist die Marktmacht der Kassen zu groß. Anzeichen dafür gibt es.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Wenn wir ehrlich sind: Letztendlich bestimmt zurzeit die Krankenkasse per Rabattvertrag, welches Arzneimittel der Versicherte erhält. Dies ist mit unseren Vorstellungen von Therapiefreiheit nicht vereinbar." Die Worte von Wolfgang Zöller (CSU), neuer Patientenbeauftragter der Regierung, haben bei Kassenchefs die Alarmglocken läuten lassen. Zöller, zuletzt gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, bezweifelt, dass "die erreichten Einsparungen im richtigen Verhältnis zu den Problemen (stehen), die mit der Umstellung auf Rabattverträge bei Patienten" entstanden sind.

Fest steht: Rabattverträge sind den nackten Zahlen zufolge ein erfolgreiches Instrument: Im September 2009 bestanden 9830 Rabattverträge, an denen 186 Krankenkassen und 144 Hersteller beteiligt waren. Ein Jahr zuvor waren es noch 4725 Vereinbarungen mit 103 Unternehmen.

Insgesamt gibt es im September dieses Jahres 2,516 Millionen Rabatte. Damit existieren für jede aktive Handelsform rechnerisch 85 Rabatte, hat der Verband ProGenerika ermittelt. Der Generikaanteil am Rabattgesamtvolumen liegt bei 96,4 Prozent. Dagegen sind bislang nur 17 902 Rabatte auf patentgeschützte Arzneimittel vereinbart worden - das sind 0,7 Prozent des Rabattvolumens.

Für Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler zeigt die Entwicklung bei Rabattverträgen dennoch, dass "ein wettbewerbliches System Vorteile bringen kann". Diese Einschätzung teilt ProGenerika nicht. Durch die Verquickung von Rabattvertrag und Aut-idem-Abgabe wird dem - marktexklusiven - Vertragspartner der Kasse "ein temporäres Belieferungs- und Verkaufsprivileg eingeräumt". Dies führe zum "ruinösen Unterbietungswettbewerb", bei dem es keine Gewinner gibt.

Rösler dringt daher auf "fairen Wettbewerb" und verweist auf die Koalitionsvereinbarung, nach der auf für gesetzliche Kassen künftig das Wettbewerbs- und Kartellrecht gelten soll. "Das ordnet einen Markt, ohne ihn lenken zu wollen", sagte Rösler der "Ärzte Zeitung".

Diese Ansicht teilt ProGenerika nicht. Das Kartellrecht helfe nicht dabei, einen "auf Missbrauch von Marktmacht beruhenden" Wettbewerb abzuschwächen. Zudem verengten Rabattverträge den Wettbewerb allein auf den Preis. Anreize für Produktverbesserungen oder für die kostenintensive Entwicklung von Biosimilars seien gefährdet, wenn die Erträge wegbrechen.

Anlässe, das bisherige Modell der Rabattverträge zu überdenken, hätte die Bundesregierung genug. Kein Wunder, das viele Krankenkassen mit großer Eile versuchen, große Ausschreibungen für Rabattverträge auf den Weg zu bringen. Geht es etwa nach Wolfgang Zöller, könnte sich das Zeitfenster für Rabattverträge alter Bauart bald schließen.

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