Ein Kraftakt und viel Frustration
Die große Koalition hat den Honorardeckel neu definiert: Nicht mehr die Einnahmen bestimmen die Vergütung, sondern die Morbidität und ihre Entwicklung. Doch Frust ist geblieben. Muss die neue Regierung nacharbeiten?
Von Helmut Laschet
Zehn Jahre hat es bis zum Paradigmenwechsel gedauert: Regelleistungsvolumina mit festen Punktwerten, Abstaffelungen und freie, ungedeckelte Leistungen - dies alles wäre schon nach den Seehoferschen Neuordnungsgesetzen von 1997/98 möglich gewesen und wurde dann kassiert durch die rot-grüne Nachfolge-Regierung.
Doch das seit Mitte der 70er Jahre geltende Paradigma der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik wurde erst durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz der großen Koalition 2007 abgelöst und ersetzt durch eine morbiditätsorientierte Ausgabenpolitik. Am längsten betroffen von der Budgetierungsphase waren die Vertragsärzte.
Nicht die Schaffung des Gesundheitsfonds, sondern der Entwicklungsprozess für eine neue Vergütungssystematik, nach der die Vertragsärzte bezahlt werden, war das komplizierteste Reformelement - und das ist bis heute Dauerbaustelle.
Gemessen an den hoch gesteckten Erwartungen musste das Projekt scheitern. 30 Prozent Vergütungsrückstand machten Verbände der niedergelassenen Ärzte geltend, Forderungen nach Honoraraufstockungen im zweistelligen Milliardenbereich wurden aufgestellt.
Im laufenden Jahr dürfte der Honorarzuwachs bei knapp unter zehn Prozent und daher bei etwa drei Milliarden Euro liegen. Der feste Punktwert beträgt nicht 5,1 sondern 3,5 Cent. Vor allem aber: Der Umgang mit den Regelleistungsvolumina, jener Leistungsmengen, für die Ärzte einen zuvor festgelegten Preis erhalten, erweist sich als schwierig und für viele kaum nachvollziehbar. Widersprüche gegen Honorarbescheide zuhauf, jedes Quartal neue Korrekturen - Planbarkeit sieht anders aus.
Auch ein weiterer Reformanspruch erwies sich als Quell neuen Streits: Der Versuch, die Honorare der Ärzte vor allem in Ostdeutschland an das westdeutsche Niveau anzugleichen. Daraus folgte eine extreme Schieflage der regionalen Wachstumsraten. Schließlich bedeutet die Logik der neuen Vergütungssystematik eine starke Zentralisierung auf Beschlüsse, die der Bewertungsausschuss in Berlin trifft.
Ist eine Totalrevision notwendig? Korrekturbedarf sieht die schwarz-gelbe Koalition auf jeden Fall. Aber zunächst einmal hält sie es wie der gelernte Allgemeinarzt: Sie will beobachtend abwarten, ob nicht doch Selbstheilungskräfte im KV-System mobilisiert werden, bevor erneut der Gesetzgeber interveniert.
- Editorial
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