Ein Präventionsgesetz wird es mit Schwarz-Gelb wohl kaum geben

Unter der schwarz-roten Koalition gescheitert, in der schwarz-gelben Bundesregierung überhaupt kein Thema mehr - und doch könnte es enorm wichtig sein: Das Präventionsgesetz. Denn eine bessere Planung und Abstimmung der vielfältigen Programme wäre sinnvoll.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:

Schwarz-Rot hat lange und heftig über ein mögliches Präventionsgesetz gestritten. Ebenso haben viele Ärzte, die sich in der Selbstverwaltung engagieren sowie leitende Angestellte bei Krankenkassen Stunden ihres Lebens darauf verwandt, sich über Sinn und Unsinn eines solchen Gesetzes Gedanken zu machen und diese in die Öffentlichkeit zu tragen. Geholfen hat es alles nichts.

Kurz vor dem Ende von Schwarz-Rot hat die CDU das Gesetzesvorhaben scheitern lassen, weil ihr die Vorstellungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zu bürokratisch erschienen.

Heftige Kritik von Kassen und Bundesärztekammer

Schmidt favorisierte eine Präventionsstiftung, die die Gesundheitsvorsorge steuern sollte. Die Stiftung sollte Präventionsziele und Qualitätsstandards ausarbeiten und Aufklärungskampagnen initiieren. Finanziert werden sollte die Stiftung mit 350 Millionen Euro aus den Kassen der Sozialversicherungen sowie Beiträgen aus der Privaten Krankenversicherung. Die Stiftung sollte dann das Geld an verschiedene Vorsorgeprojekte auszahlen. Die Union machte sich dagegen für einen Präventionsrat stark, der nur beratend tätig sein sollte. Die beiden Positionen blieben bis zum Ende der Koalition unvereinbar.

Die Krankenkassen hat das gefreut, weil sie nun weiter größtenteils selber entscheiden können, welche Vorsorgeprojekte sie fördern möchten. Sie schätzen diese Möglichkeit als Marketinginstrument im Wettbewerb, denn bei den medizinischen Leistungen gibt es bekanntlich kaum Unterschiede zwischen den Krankenkassen.

Auch die Bundesärztekammer konnte sich mit den von der sozialdemokratischen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vorgelegten Vorschlägen für ein Präventionsgesetz kaum anfreunden. Einer der Hauptkritikpunkte: Die Ärzteschaft werde an den Entscheidungen über Präventionsziele, Präventionsprogramme oder Präventionsmaßnahmen nicht beteiligt. Ärztlicher Sachverstand solle nur beratend hinzugezogen werden, kritisierte die Bundesärztekammer.

Dabei zeigt ein Blick in die Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen aus den Jahren 2005 und 2009, dass ein koordiniertes Vorgehen bei der Prävention sinnvoll und wünschenswert wäre. So müssen für Planungen zur Prävention zum Beispiel die Wirtschafts- und Sozialpolitik, die Bildungspolitik, der Verbraucherschutz sowie Ernährung und Landwirtschaft sowie Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie die Umweltpolitik berücksichtigt werden, meint zum Beispiel der Sachverständige Professor Rolf Rosenbrock.

Sachverständigenrat kritisiert Planlosigkeit

So muss nach seiner Meinung für diese Bereiche ein "gemeinsamer Zielhorizont, Konsens über die Eignung von Strategien sowie eine enge (...) Kooperation der Akteure in unterschiedlichen Lebensbereichen und Politikfeldern", entwickelt werden. So kritisiert Rosenbrock unter anderem, dass viele chronische Krankheiten verhaltens- und konsumbedingt entstehen, Vorsorgeprogramme sich aber häufig darin erschöpften, die Betroffenen lediglich zu einer Änderung zum Beispiel ihrer Essgewohnheiten zu bewegen. Es würde über Gefahren aufgeklärt und es würden erzieherische Maßnahmen angeboten. "Dieser Art der Prävention fehlt aber oft der Bezug zu den Entstehungsbedingungen von Verhaltens- und Konsummustern", so Rosenbrock. Deshalb sei die Effektivität dieser zielgruppen- und kontextunabhängiger und auf Risikoinformation und Gesundheitserziehung reduzierter Programme gering, schreibt der Präventionsexperte im Gutachten des Sachverständigenrats von 2005.

Vier Jahre später sehen die Sachverständigen bei der Prävention zwar bereits durchaus einige Fortschritte. So zum Beispiel, dass bei Programmen, die vom Bund initiiert werden, Qualitätssicherung und Evaluation immer stärker berücksichtigt werden. Aber bei vielen anderen Programmen bleibe das Verhältnis zwischen Leistungsberichten, Absichtserklärungen und tatsächlich neuen Programmen oft intransparent. Auch sei häufig nicht klar, ob und wie Programme aufeinander abgestimmt würden.

Experte begräbt Hoffnung auf Präventionsgesetz

Der Präventionsexperte Rosenbrock hat wenig Hoffnung, dass unter der schwarz-gelben Bundesregierung richtungsweisendere Präventionsprogramme entwickelt werden. Er liest aus der Koalitionsvereinbarung eher heraus, dass in dieser Legislaturperiode kein Präventionsgesetz zu erwarten ist. "Es wäre jedoch nach wie vor dringend nötig, der Primärprävention die Legitimation eines Bundesgesetzes zu geben, damit sie nicht immer nur Anhängsel bleibt", sagte Rosenbrock kürzlich im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

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