Eine Leistung, an die Haus- und Kinderärzte bei der Abrechnung häufig nicht denken - auch dann nicht, wenn sie sie erbracht haben - , ist das Auftragen von Externa zur Behandlung von Hautkrankheiten. Die Rede ist von der GOP 209 der GOÄ: Großflächiges Auftragen von Externa (z.B. Salben, Creme, Puder, Lotionen etc.