Kommentar zur PIP-Entscheidung
Mit Erleichterung dürften vor allem die Ärzte das jüngste Urteil des Landgerichts Karlsruhe in Sachen Schadenersatzansprüche gegen Mediziner anlässlich des Einbringens von PIP-Brustimplantaten vernommen haben, die mittels dieser selbst vor geraumer Zeit bei Patientinnen Brustvergrößerungen vorgen