Der AOK-Bundesverband hat den Entwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz begrüßt. 'Insbesondere der Anspruch auf zeitnahe Termine beim Facharzt, die Zweitmeinung eines Arztes und ein Entlassmanagement vom Krankenhaus zum niedergelassenen Arzt könnten sich bei einer richtigen Umsetzung zum Nutzen der Versicherten auswirken', so der Vorstand