Vom 19. bis 21. März 2020 findet im Congress Center Leipzig der Schmerz- und Palliativtag statt. Schwerpunktthema wird die schmerzmedizinische Versorgung älterer Menschen sein.
Die ärztliche Selbstverwaltung reagiert auf die Empfehlungen des Krisenstabs und verzichtet spontan auf Tagungen und Empfänge. Derweil versichert die KBV: Die Bürger können sich auf die Ärzte verlassen.
Zugang zu einer Studie und Spitzenmedizin auch auf dem platten Land? Das Hauptstadturologie-Netzwerk schafft es für Patienten mit Prostata-Ca, Distanzen und Sektorengrenzen zu überwinden.
Krisensitzung im Kabinett: Zwar sei man vom Katastrophenschutzstatus noch weit entfernt, „doch sind alle Einsatzkräfte handlungsbereit“, so der bayerische Innenminister Joachim Herrmann.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März in Kraft getreten ist, senkt die Hürden für die Einreise von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten deutlich.
Seit diesem Sonntag greift das Werbeverbot für Schönheits-Op bei Jugendlichen. Die Mehrheit der Bundesbürger würde noch weiter gehen: Solche Eingriffe sollten bei unter 18-Jährigen generell tabu sein.
Wie reagieren Hausärzte auf die wachsende Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2? Kommt genügend Unterstützung vom Gesundheitsamt? Die „Ärzte Zeitung“ hat in zwei Praxen nachgefragt.
Grüne regen Zwischenlösung für den Jahrgang 2019 an. Brandenburger Landtag fordert „rechtssichere Lösungen“ und „zügige Approbationserteilungen“ für die Absolventen eines Medizinstudiums in Polen.
Auf dem Fillermarkt wird es dank der neuen EU-Medizinprodukteverordnung im Mai zu einem Wendepunkt kommen, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinum- und Fillertherapie.
Die Klinik hätte früher über die Kindesmissbrauchs-Vorwürfe informieren müssen, monierte Saarlands Ex-Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer vor dem Untersuchungsausschuss.
Auch nach der Heilung lässt sich das neue Coronavirus bei einigen Patienten wieder nachweisen, berichten Ärzte aus China. Die Quarantäne-Kriterien seien daher zu überprüfen.
Die Digitalisierung und mit ihr einheitliche Dokumentationsstandards könnten helfen, die Diagnostik Seltener Erkrankungen zu beschleunigen. Ein Projekt von 20 Unikliniken wird kräftig unterstützt.
Die deutsche Wirtschaft macht sich zunehmend Sorgen um die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus auf ihr Geschäft – zwei Beispiele aus der Chemie und dem Außenhandel.
Weitere biomarkerbasierte Tests zur Rezidiv-Prognose bei Brustkrebs können dem IQWiG zufolge nicht am Nutzennachweis für den Oncotype-Test partizipieren.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat das neuartige Coronavirus der Risikogruppe 3 nach Biostoffverordnung zugeordnet. Damit steigen die Anforderungen an den Arbeitsschutz.
Zum 1. März tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Damit steigen auch die Anforderungen an Praxischefs und deren Personal. Wir haben in unserem Dossier alle relevanten Informationen zusammengetragen.
Zum 1. März schafft das Masernschutzgesetz für Ärzte, Praxis- und Klinikpersonal zahlreiche neue Auflagen. Wie Sie damit am besten umgehen, darüber reden wir in dieser Podcast-Episode.
Ein drei viertel Jahr nach dem Start des Einladungsverfahrens zur Darmkrebsfrüherkennung hat die Stiftung LebensBlicke bereits Verbesserungsvorschläge.
Das darmselektiv wirkende Biologikum Vedolizumab (Entyvio®) könnte bald in subkutaner Form für die Erhaltungstherapie bei Colitis ulcerosa und Morbus Crohn zur Verfügung stehen.
Bei Patienten mit Mycosis fungoides oder Sézary-Syndrom ist CCR4 ein relevantes therapeutisches Target. Mit Mogamulizumab wurde ein dagegen gerichteter Antikörper entwickelt.
Die Zahl der mit SARS-CoV-2 infizierten Patienten ist auch in den vergangenen 24 Stunden weiter gestiegen. Das Robert Koch-Institut relativiert aber die Tödlichkeit der Erkrankung.
Die Liberale gehen Gesundheitsminister Spahn scharf an und legen Eckpunkte für ein neues Sterbehilfegesetz vor. Die Rolle der Ärzte soll darin klar geregelt sein.
Die von der Gewerkschaft Verdi aufgerufenen Mitglieder am Uniklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) haben sich in einer Urabstimmung für einen unbefristeten Streik der Pflegekräfte ausgesprochen.
Chance vertan? Das Einladungsverfahren zur Koloskopie wird so, wie es ist, kaum etwas bringen, kritisiert Dr. Christa Maar von der Felix Burda Stiftung. Diese will die Menschen mit ungewöhnlichen Mitteln zur Früherkennung bringen.
Angesichts zunehmender Infektionszahlen in Deutschland werden die Indikationskriterien für Labortests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgeweitet. Die Laborärzte geben sich vorbereitet.
Martin Tschirsich vom Chaos Computer Club fordert von Anbietern rezeptierbarer Gesundheits-Apps höchste Transparenz bei Aussagen zur Datensicherheit ein.
Beim Datenschutz nicht ausbalanciert: Die elektronische Patientenakte werde kaum wie geplant funktionieren, warnt der oberste Gesundheitsweise Professor Ferdinand Gerlach.
Als Anhängsel des Masernschutzgesetzes treten nun auch Mehrfachrezept sowie Modellprojekte zur Grippeimpfung in Apotheken in Kraft. Organisatorisch sind allerdings noch jede Menge Fragen offen.
Das Bundesverfassungsgericht normiert ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“. Gesetzgeber und KVen sind zum Handeln aufgerufen. Die Begründung weist aber weit über das Thema Sterbehilfe hinaus.
Um die weitere Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verhindern, bündeln das Gesundheits- und das Innenministerium die Kräfte. Was es mit dem Krisenstab auf sich hat, darüber sprechen wir im Podcast „ÄrzteTag“.
Das Risiko für nosokomiale Infektionen wird bei der aktuellen Corona-Epidemie als hoch eingeschätzt. Die EU-Seuchenbehörde ECDC gibt daher Empfehlungen zum Umgang mit Kontaktpersonen.
Im hessischen Jügesheim eröffnet das „Hospiz am Wasserturm“ seine Pforten. Es ist ein Domizil der anderen Art: Wenn durch ärztliches Engagement Gemeinschaft neu erfahren wird.
Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung ist nur möglich, wenn Ärzte auf unabhängige Informationen zugreifen können. Dies sei in der Praxis bislang nicht gewährleistet.
Muss der TÜV doch für fehlerhafte Brustimplantate des französischen Anbieter PIP haften? Der Bundesgerichtshof lässt die Vorinstanz nochmals verhandeln.
Der neue EBM gilt ab dem 1. April. Die Furcht, dass Hausärzte Honorarverluste hinnehmen müssen, ist unbegründet, wie Transkondierungen von Abrechnungsergebnissen aus dem Quartal 2019 zeigen.
Hausärzte werden mit dem neuen EBM ab dem zweiten Quartal kaum eine Änderung beim Praxisumsatz verspüren. Das zeigen Transkodierungen. Positiv: Die Prüfzeiten wurden deutlich abgesenkt.
Gesundheitsminister Jens Spahn will rasch mit allen Beteiligten über Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sprechen. Denkbar seien mehrere Wege, um zu einem neuen Gesetz zu kommen.
Das Gesundheits- und das Innenministerium richten einen gemeinsamen Krisenstab zum neuen Coronavirus ein. Das Ziel von Jens Spahn und Horst Seehofer: Deutschland soll sich auf eine mögliche Epidemie vorbereiten.
Mögliche Coronavirus-Infizierte sollen nicht in die Praxis kommen. Aber was tun Ärzte, wenn ein Patient anruft? Ein Hausarzt aus Schleswig-Holstein fühlt sich von der Politik alleingelassen.
Mit ihrem mit 25.00 Euro dotierten Gesundheitspreis möchte die Stiftung Rufzeichen Gesundheit! Arbeiten zum Metabolischen Syndrom fördern, die Therapie und Prävention im Fokus haben.
Von der anhaltenden Konjunktur am Arbeitsmarkt profitiert auch das Unternehmen New Work. Von der Expansion des SDax-Konzerns könnten auch Anleger profitieren.
Aktien von Unternehmen mit starker Marktstellung und immer benötigten Produkten trotzen selbst Konjunkturabschwüngen. Wer zählt denn zu den „Standfesten“?
Die WHO erprobt den Malaria-Impfstoff „RTS,S“ in drei afrikanischen Ländern unter Alltagsbedingungen. Jetzt ist eine Debatte über einen möglichen Verstoß gegen ethische Richtlinien entbrannt.
Im neuen Format des „Researchathons“ loten Health-IT-Spezialisten am Donnerstag im Deutschen Krebsforschungszentrum die Grenzen des Nutzennachweises für die Apps auf Rezept aus.
Das RKI schätzt, dass in der Grippesaison 2019/20 bisher rund 2,1 Millionen Personen wegen Influenza eine Haus- oder Kinderarztpraxis aufgesucht haben.
Angesichts der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland bilden Bundesinnen und -gesundheitsministerium einen Krisenstab. Spahn sieht zudem eine „neue Qualität“ im Umgang mit der Erkrankung erreicht.
Nach einem ersten Fall aus Göppingen gibt es nun zwei weitere Infektionen mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg. Ein Infizierter ist Oberarzt am Uniklinikum Tübingen.
Die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides hat am Mittwoch alle Mitgliedsländer aufgerufen, ihre Pandemiepläne mit Blick auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2 zu überarbeiten.
Die Staatsanwaltschaft wirft einer Krankenschwester sexuellen Missbrauch eines Gefangenen vor. Zum Prozessauftakt konnte noch nicht geklärt werden, ob sie ihre berufliche Stellung missbraucht hat.
Infizierte Eheleute hatten in der Zeit, als sie noch nichts von ihrer Infektion wussten, Kontakt zu sehr vielen Menschen. Der betroffene Kreis hat einen Krisenstab eingesetzt.
Werden Patienten mit Magensäureblockern behandelt, ist das Risiko für multiresistente Darmbakterien um rund drei Viertel erhöht. Dies betrifft vor allem die Behandlung mit PPI.
Der Suizidwunsch eines schwerkranken Patienten war seit 2015 für Ärzte mit der Unsicherheit verknüpft, sich womöglich strafbar zu machen. Seit Mittwoch ist das anders. Warum das gut ist, erläutert Dr. Matthias Thöns.
Der BVerfG-Richterspruch zur Sterbehilfe hat Besorgnis ausgelöst. Andererseits wird der Ruf laut, rasch gesetzgeberische Konsequenzen im Hinblick auf ein „liberales“ Sterbehilfegesetz zu ziehen.
Vier Millionen Bundesbürger leiden an einer seltenen Erkrankung. Rund 8000 Orphan Diseases sind bekannt. Anlässlich des „Tags der Seltenen Erkrankungen“ berichten wir über aktuelle Entwicklungen bei Diagnose und Therapie. Zur Artikelübersicht.
Das Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig. Staat und Gesellschaft müssten die Entscheidung Sterben zu wollen „als Akt autonomer Selbstbestimmung“ respektieren, so das BVerfG.
Bisher gibt es keine Therapie gegen die vom neuen Coronavirus verursachte Lungenkrankheit COVID-19. Nun startet eine erste klinische US-Studie mit dem Virustatikum Remdesivir.
Bei den Pflegeberufekammern läuft es nicht überall rund. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, rät, sich davon nicht entmutigen zu lassen.
Mit Spannung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet worden. Jetzt steht fest: Paragraf 217 Strafgesetzbuch verstößt gegen das Grundgesetz.
Die lysosomale Speicherkrankheit ASMD ist auf mangelnde Aktivität des Enzyms „saure Sphingomyelinase“ (ASM) zurückzuführen. Olipudase alfa soll fehlende oder in ihrer Funktion gestörte ASM ersetzen.
Bereits seit der Antike ist bekannt, dass die Haut ein „Signalorgan“ für zahlreiche innere Erkrankungen darstellen kann. Aber: Bekannterweise sieht man nur, was man weiß.
Der AOK-Bundesverband hat den Entwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) grundsätzlich begrüßt: Nicht gut findet der Verband dagegen den Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte.
Die EMA prüft eine mögliche Indikationserweiterung für Burosumab. Die für Kinder und Jugendliche zugelassene Arznei soll auch für Erwachsene mit X-chromosomaler Hypophosphatämie verfügbar werden.
Ravulizumab hat eine Halbwertszeit von 50 Tagen. Patienten mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH) muss die Arznei deshalb nur alle acht Wochen verabreicht werden.
Lanadelumab führt dazu, dass sich der Bradykinin-Spiegel im Blut normalisiert. So lassen sich bei Patienten mit hereditärem Angioödem Attacken verhindern.